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Audiovisuelle Geräte

Du kannst Fernsehgeräte, Monitore und Projektionsbildschirme als Gepäck im Frachtraum mitnehmen. Sie müssen in einer geeigneten Verpackung oder Kiste verstaut werden. Bitte beachte jedoch, dass der Transport zerbrechlicher oder wertvoller Artikel als aufgegebenes Gepäck nicht zu empfehlen ist, da die Regelungen der Fluggesellschaft eine Haftung ausschließen.

Wichtig: Wenn Dein Flugticket Freigepäck im Frachtraum enthält, kannst Du dieses für die Aufgabe von Fernsehgeräten oder Monitoren nutzen, sofern sie kleiner als 40 Zoll sind, und zwar ohne zusätzliche Kosten für Sondergepäck. Wenn die Geräte zusätzliches Gepäck darstellen, sind sie als solches zu bezahlen. In diesem Fall fallen entweder die Kosten für ein zusätzliches Gepäckstück oder für Übergepäck und/oder Übergröße an.