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Musikinstrumente

Kleine Musikinstrumente sind in der Kabine erlaubt, sofern sie die Beschränkungen für Handgepäck erfüllen. Falls sie die maximal zulässige Größe oder das maximal zulässige Gewicht überschreiten, müssen sie im Frachtraum befördert werden. Sie müssen transportgerecht verpackt sein, um eventuelle Beschädigungen während der Reise zu vermeiden. Wir empfehlen Dir, Deine Instrumente in speziellen Behältern für zerbrechliche Gegenstände zu verstauen

Musikinstrumente, die als Sondergepäck gelten:

  • Cello, Tuba, Kontrabass und Basstrommel: Du musst diese Instrumente in einem festen Koffer verstauen und die Gebühr für Sondergepäck entrichten, um sie im Frachtraum zu transportieren.

Ausnahme für Gitarren:

Der Transport von Gitarren ist nur zulässig, wenn sie ordnungsgemäß in einem festen Koffer verstaut werden. Gitarren werden immer im Frachtraum des Flugzeugs befördert.

Eine Gitarre und ihr Koffer gelten als normales Gepäckstück. Wenn Dir im Rahmen des Freigepäcks Deines Flugtickets ein kostenloses Gepäckstück im Frachtraum zur Verfügung steht, kannst Du dieses verwenden, um Deine Gitarre zu befördern. Wenn Du Dein Freigepäck bereits erschöpft hast, wird die Gitarre einschließlich ihres Koffers als zusätzliches Gepäckstück gegen Gebühr befördert.